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Ablauf & Kosten

Ich bin Wahllogopädin, das heißt, dass Sie die Kosten nach jeder Therapiesitzung bei mir begleichen. (Bankomatzahlung oder Überweisung)

Nach Beendigung der Therapie, können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückerstattung des jeweiligen Tarifes ansuchen.

 

Um den Tarif der Krankenkasse zurück zu bekommen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für die logopädische Therapie, die neben Ihren persönlichen Daten eine Diagnose und eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung beinhalten muss. Eine ärztliche Verordnung kann ein Facharzt für HNO- Heilkunde, Kinderarzt oder ein Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausstellen.

Diese Verordnung muss vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden.

(ÖGK und BVA sind bis 2025 der chefärztlichen Bewilligung ausgesetzt)

Damit bestätigt Ihr Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie. Die Höhe der Refundierung ist je nach Kasse unterschiedlich geregelt (50% -70%)

Logopädische Diagnostik ohne anschließende Therapie wird von den Krankenversicherungsträgern nicht refundiert.


Die Kosten einer Therapiesitzung betragen bei mir, je nach Dauer der Einheit zwischen

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                                              80€ -100€


Absagemodus:

Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) oder bei unentschuldigter Versäumnis einer Therapieeinheit, wird Ihnen diese privat in Rechnung gestellt (wird nicht von der Krankenkasse bezahlt).

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